Unsere Umrüstarbeiten in Longuich
Seit der zum 1. Januar in Kraft getretenen Novelle der Ersten Bundes-Immissionsschutzverordnung (1.BImSchV) gibt es mittlerweile auch eine Umrüst- oder Austauschpflicht für alte Kamin- und Kachelöfen.
Schrittweise müssen nun bis 2024 alle Kamin- und Kachelöfen mit einem Feinstaubausstoß von über 0,15 Gramm pro Kubikmeter (g/m³) und Kohlenmonoxid-Emissionen von mehr als 4g/m³ außer Betrieb genommen oder mit einem speziellen Filter nachgerüstet werden.
Wir beraten Sie gerne!